Page 80 - Barnier Katalog 2021-2022
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VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN
1 EINLEITUNG
1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich in Bezug auf sämtliche Verträge über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch Scapa Deutschland GmbH, Carl-Reuther-Strasse 3, D-68305 Mannheim („Verkäufer”). Abweichende oder anderslautende Bes- timmungen gelten nur, sofern ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese Verkaufsbedingungen sind auch auf alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Par- teien sowie dann anwendbar, wenn wir trotz Kenntnis abweichender oder anderslautender Bestimmungen eine Lieferung vornehmen.
1.2 Einzelvereinbarungen mit dem Käufer (ein- schließlich begleitender Vereinbarungen, Ergänzun- gen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen. Ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung ist für den Inhalt solcher Ve- reinbarungen maßgeblich.
2 VERTRÄGE
2.1 Alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer unterliegen diesen Bedingungen. „Waren” bezeichnet Waren einschließlich Rohstoffen, Bestandteilen und Fertigprodukten, die der Verkäufer dem Käufer gemäß diesen Bedingungen liefert und die hierin bzw. in der jeweiligen Bestellung bzw. einer Änderung derselben, die jeweils ordnungsgemäß vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet sind, genauer bezeichnet werden.
2.2 Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Käufer muss dem Verkäufer für alle gewünschten Waren eine Bestellung vorlegen („Bestellung»). Aus der Bestellung müssen die Art und Menge der gewünschten Waren, die Lieferanschrift, Angaben über etwaige technische Anforderungen des Käufers („Spezifikation des Käu- fers») sowie andere jeweils vom Verkäufer verlangten Angaben hervorgehen.
2.3 Insofern als die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, das Ange- bot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
2.4 Die Annahme kann schriftlich (d.h. mit Bestell- bestätigung) oder durch Lieferung der Waren an den Käufer und damit Erfüllung des Vertrags („Vertrag») erfolgen.
2.5 Die Mitarbeiter oder Beauftragten des Verkäufers sind nur mit schriftlicher Bestätigung seitens des Ver- käufers bevollmächtigt, Erklärungen in Bezug auf die Waren abzugeben.
3 WARENLIEFERUNG
3.1 Die Waren sind in der Spezifikation des Verkäufers bezüglich der technischen Anforderungen bzw. Bes- chreibung beschrieben („Spezifikation”).
3.2 Falls der Verkäufer sich zur Herstellung der Waren in Übereinstimmung mit der Spezifikation des Käufers verpflichtet, muss der Verkäufer sich in angemesse- nem Umfang bemühen, die Spezifikation des Käufers zu erfüllen, wobei der Verkäufer jedoch keine Haftung für die Eignung oder Zweckmäßigkeit der Spezifika- tion des Käufers übernimmt. Die Spezifikation des Käufers dient lediglich als Richtschnur.
3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in alleini- gem Ermessen Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die zur Einhaltung sämtlicher Sicherheits- oder anderen Vorschriften erforderlich sind oder die keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Qualität oder Leistung haben.
4 PREIS UND ZAHLUNG
4.1 Der Preis der Waren ist der im Vertrag genannte Preis, bzw. bei Nichtangabe der vom Verkäufer ange- botene Preis bzw. bei Nichtangabe und Nichtangebot der in der vom Käufer veröffentlichten, zum Datum des Vertrags gültigen Preisliste genannte Preis.
4.2 Der Verkäufer kann bei Erhöhung zahlbarer Steuern den Preis der Waren mit vorheriger Mitteilung an den Käufer erhöhen.
4.3 Die im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen sind streng und pünktlich einzuhalten.
4.4 Sofern nicht im Vertrag bzw. gemäß den Bestim- mungen eines Angebots oder einer Preisliste des Ver- käufers anderweitig angegeben, verstehen sich alle vom Verkäufer genannten Preise ab Werk, und der Käufer trägt die vollen Kosten für Fracht, Verpackung und Versicherung sowie etwaige dem Verkäufer in Folge der Lieferung der Waren entstehenden Zusatz- kosten, Lizenz- oder Zollgebühren. Sind im Vertrag keine Bestimmungen bezüglich der dem Käufer zu berechnenden Frachtgebühren enthalten, so werden die Frachtgebühren dem Käufer zu dem zum Zeit- punkt des Versands geltenden Satz des Verkäufers in Rechnung gestellt.
4.5 Der Preis versteht sich ausschließlich etwaig anwendbarer Mehrwertsteuern, die der Käufer dem Verkäufer zu zahlen hat.
4.6 Der Käufer hat dem Verkäufer alle Rechnungen vollständig innerhalb der im Vertrag genannten Frist und in der dort festgelegten Währung zu zahlen. En- thält der Vertrag keine solchen Angaben, so ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung fällig und netto zahlbar.
4.7 Ab Fälligkeitstag laufen Verzugszinsen in Höhe von 8% jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz auf. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verzug weitere Entschädigung zu verlangen.
4.8 Falls nach Vertragserfüllung ersichtlich wird, dass unsere Forderung aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Käufers (z.B. Antrag auf Eröf- fnung eines Insolvenzverfahrens) gefährdet ist, sind wir gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsverweigerung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten (u.U. nach Fristsetzung, § 321 BGB). Im Falle eines Vertrags über Sonderanfertigungen (unvertretbare Sache), können wir unseren sofortigen Rücktritt erklären; die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben davon unberührt.
4.9 Der Käufer hat nur insofern Anspruch auf Aufrech- nung, als die Gegenforderung des Käufers durch ein rechtlich verbindliches Gerichtsurteil bestätigt bzw. festgelegt wird oder unbestritten bleibt. Der Käufer hat nur insofern Anspruch auf Rückbehaltungsrechte, als diese sich auf dasselbe Geschäft beziehen.
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