Page 82 - Barnier Katalog 2021-2022
P. 82

9 HAFTUNG
9.1 Entsteht dem Käufer ein Schaden, der durch den Verkäufer oder dessen Stellvertreter vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist, so sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar. Das gleiche gilt für Schäden aufgrund von Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder dessen Stellvertretern resultieren.
9.2 Bei Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder dessen Stellvertretern (außerhalb des Anwendungs- bereichs von 9.1) entstehen, haftet der Verkäufer nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Ver- tragspflicht, jedoch beschränkt auf vorhersehbaren Schaden, der für diese Art von Verträgen typisch ist, sowie im Verzugsfall auf 5% des Wertes der Bestel- lung.
9.3 In jedem Fall bleiben die Haftungsbestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes unberührt. 9.4 Insofern als der Verkäufer gemäß Ziffer 9.2 nur in Höhe typisch vorhersehbaren Schadens haftbar ist, ist der Verkäufer nicht für durch einen Mangel verursachten mittelbaren oder Folgeschaden oder entgangenen Gewinn haftbar. 9.5UnabhängigvomRechtsgrundistdieHaftungdes Verkäufers in allen anderen Fällen außer den oben genannten ausgeschlossen.
9.6 Der Haftungsausschluss des Verkäufers gilt auch für die persönliche Haftung von Gehaltsempfängern, Mitarbeitern, Angestellten, Stellvertretern und Beauf- tragten des Verkäufers.
10 VERJÄHRUNG
10.1 Unbeschadet des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Forderungen, die aus Sach- und Rechtsmängeln entstehen, ein Jahr ab Lieferung.
10.2 Handelt es sich bei den Waren jedoch um eine Sache, die zu ihrem beabsichtigten Zweck in einem Gebäude verwendet worden ist und Mängel verur- sacht hat (Baustoffe), so beträgt die Verjährungsfrist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestim- mungen 5 Jahre ab Lieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 3 BGB und 479 BGB bleiben davon ebenfalls unberührt.
11 ANLEITUNGEN UND ARBEITSSICHERHEIT
Der Käufer muss sämtliche vom Verkäufer mit oder im Zusammenhang mit den Waren bereitgestellten Anleitungen, Warnungen, Datenblätter und anderen Materialien (die u.a. die Arbeitssicherheit betreffen) streng einhalten (und für eine Einhaltung seitens seiner Mitarbeiter und Beauftragen sorgen) und bei Lieferung der Waren Sorge tragen, dass diese Mate- rialien im Lieferumfang enthalten sind.
12 ÜBERTRAGUNG
12.1 Der Käufer darf den Vertrag oder einen Teil des- selben nicht ohne vorherige schriftliche Genehmi- gung des Verkäufers übertragen.
12.2 Der Verkäufer darf den Vertrag oder einen Teil desselben an eine Person, Firma oder ein Unterneh- men übertragen.
13 ALLGEMEINES
13.1 Wird eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht, Schiedsgericht oder einer Verwaltungs- behörde im zuständigen Gerichtsbezirk gänzlich oder teilweisefürungesetzlich,ungültig,nichtig,anfechtbar, nicht durchsetzbar oder nicht zumutbar erkannt, so gilt sie im Umfang dieser Ungesetzlichkeit, Ungültig- keit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unzumutbarkeit als trennbar, wobei die verblei- benden Bestimmungen des Vertrags und der verblei- bende Teil der betreffenden Bestimmung uneinges- chränkt in Kraft bleiben.
13.2 Der Verzicht seitens des Verkäufers auf die Ver- folgungeinesVerstoßesgegenoderVerzugsinBezug auf eine Bestimmung des Vertrags durch den Käufer giltnichtalsVerzichtaufdieVerfolgungspätererVers- toß- oder Verzugsfälle und hat keinerlei Auswirkungen auf die übrigen Vertragsbestimmungen
13.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kau- frechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, am Ges- chäftssitz des Käufers Klage zu erheben.
13.4 Alle vertraulichen Informationen, die sich auf das Geschäft und die Verfahren des Verkäufers beziehen und die im Zusammenhang mit dem Vertrag in Besitz des Käufers gelangen, sind vom Käufer streng ver- traulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Genehmigung seitens des Verkäufers offen- gelegt werden.
13.5 Nichts in diesen Bedingungen ausdrücklich oder stillschweigend Enthaltene gilt als Übertragung von Rechten an den Käufer zur Verwendung von die Waren betreffenden Handelsmarken, Dienstleistungs- marken, Geschmacksmuster oder anderen Urheber- rechten, die dem Verkäufer oder mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen gehören bzw. durch diese lizenziert worden sind.
14 MITTEILUNGEN
Einschlägige Erklärungen und Anzeigen, die der Käu- fer nach Vertragsabschluss abgibt (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Rücktritts- und Minderungsan- zeigen) bedürfen der Schriftform.
  Scapa wickelt die Lieferungen über professionelle Spediteure ab
  












































































   80   81   82   83   84