Page 81 - Barnier Katalog 2021-2022
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5 LIEFERUNG
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht in der Bestellbestätigung bzw. der Rechnung anderweitig festgelegt.
5.2 Die Lieferung erfolgt unter der Bedingung der zeitgerechten und ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Käufers. Einreden des nich- terfüllten Vertrags sind hiermit vorbehalten.
5.3 Die Lieferfrist wird jeweils im Einzelfall vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung festgelegt. 5.4 Ist es uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich, verbindliche Liefertermine ein- zuhalten, werden wir den Käufer darüber unverzü- glich unterrichten und zugleich den voraussichtli- chen neuen Liefertermin nennen. Ist die Erfüllung selbst innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, haben wir Anspruch auf vollständigen oder teilwei- sen Rücktritt von dem Vertrag. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
5.5 Im Falle eines Annahmeverzugs oder einer an- deren Mitwirkungspflichtverletzung seitens des Käu- fers haben wir Anspruch auf Ersatz für sich daraus ergebenden Schaden wie u.a. etwaige zusätzliche Kosten. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten. In diesem Fall geht das Schadens- oder Verlustri- siko an den Waren zum Zeitpunkt des betreffenden Verzugs bzw. der Mitwirkungspflichtverletzung auf den Käufer über.
5.6 Der Verkäufer kann die Waren in Raten liefern, sofern dies dem Käufer zumutbar ist. Die Nichtvor- nahme einer Lieferungsrate macht den Vertrag nicht in Bezug auf andere Folgelieferungen nichtig.
5.7 Der Verkäufer kann dem Käufer gelieferte, ver- tragsgemäße Waren nach alleinigem Ermessen des Verkäufers zurücknehmen, sofern der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren über die geplante Rückgabe unterrichtet worden ist. In dem Fall ist der Käufer für die Zahlung von 50% des Rechnungspreises zuzüglich anwendba- rer MWSt, Verpackungskosten, Rücknahmegebühr sowie etwaige Kosten für den Transport an den Käu- fer verantwortlich. Die Kosten für das Zurückschic- ken der Waren an den Verkäufer trägt der Käufer.
6 GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Die Rechte des Käufers im Falle von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Fehl- und Minderlie- ferung und unsachgemäßer Installation oder fehle- rhafter Aufbauanleitung) unterliegen den gesetz- lichen Bestimmungen, sofern nicht nachstehend anderweitig festgelegt. In allen Fällen bleiben die ge- setzlichen Sonderregeln in Bezug auf die Schluss- lieferung von Waren an einen Verbraucher (Liefe- rantenregress) gemäß §§ 478, 479 BGB unberührt. 6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist in erster Linie unsere Vereinbarung über die Beschaffen- heit der Waren. Die Beschreibungen der als solche bezeichneten Waren (einschließlich der Beschrei- bungen der Hersteller), die dem Käufer vorgelegt oder anderweitig in den Vertrag mit aufgenommen werden, gelten als eine solche Vereinbarung.
6.3 Liegt keine ausdrückliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der Waren vor, so gelten die ge- setzlichen Bestimmungen. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Erklärungen seitens eines Herstellers oder anderer Dritter (wie z.B. Werbeaus- sagen).
6.4 Voraussetzung für einen Gewährleistungsans- pruch seitens des Käufers ist die vollständige Einhal- tung sämtlicher Vorgaben in Bezug auf Prüfung und Beanstandung durch den Käufer, wie in § 377 HGB festgelegt.
6.5 Weisen die gelieferten Waren Mängel auf, so kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl entwe- der die Mangelbeseitigung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung verlangen. Gibt der Käufer nicht an, welche dieser beiden Rechte er in Anspruch nimmt, können wir eine angemessene Frist festlegen. Meldet sich der Käufer nicht, so fällt die Wahl an uns.
6.6 Wir sind berechtigt, eine geschuldete Nacherfül- lung von der Zahlung des fälligen Kaufpreises durch den Käufer abhängig zu machen. Dabei ist der Käu- fer jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises, der dem Wert des Mangels entspricht, einzubehalten.
6.7 Forderungen seitens des Käufers für Schadenser- satz oder Rückerstattung von Auslagen unterliegen Ziffer 9 und sind darüber hinaus ausgeschlossen.
7 EIGENTUM UND RISIKO
7.1 Verlangt der Käufer den Versand der Waren, so geht das Verlust- bzw. Schadensrisiko an den Waren bei Versendung an den Käufer über.
7.2 Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, ist der Käufer vom Datum, an dem das Risiko an den Käu- fer übergeht, für die Versicherung der betreffenden Waren verantwortlich.
8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Wir behalten das Eigentum an den Waren bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen vor. Bei Vertrags- verletzung seitens des Käufers wie u.a. Zahlungs- verzug haben wir Anspruch auf Inbesitznahme der Waren.
8.2 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren an den Käufer:
8.2.1 hält der Käufer die Waren als Treuhänder des Verkäufers und bewahrt die Waren getrennt von de- nen des Käufers und Dritter auf und lagert, schützt, versichert und kennzeichnet die Waren als das Eigen- tum des Verkäufers; und
8.2.2 ist der Käufer berechtigt, die Waren im gewöhn- lichen Geschäftsgang zum vollen Marktwert weiterzu- verkaufen, muss jedoch dem Verkäufer Rechenschaft über die Erlöse aus dem Verkauf oder anderweitig der Waren einschließlich Versicherungserlösen abgeben und solche Erlöse getrennt von Geldern oder Sachen des Käufers und Dritter halten.
8.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises muss uns der Käufer umgehend schriftlich in Kennt- nis setzen, falls die Waren den Rechten Dritter oder anderen Belastungen unterworfen werden.
8.4 Der Käufer darf Waren vorbehaltlich des obigen Eigentumsvorbehalts nur im Laufe des gewöhnlichen Geschäftsgangs weiter verkaufen. Für einen solchen Fall überträgt der Käufer hiermit sämtliche aus einem solchen Weiterverkauf entstehenden Forderungen, ungeachtet, ob die Waren verarbeitet worden sind oder nicht, an uns („Sicherheiten”). Unbeschadet unseres Rechts, direkte Zahlung zu verlangen, ist der Käufer berechtigt, Zahlung auf die übertragenen Forderungen zu erhalten. Zu diesem Zweck erklären wir uns damit einverstanden, insofern keine Zahlung auf die übertragenen Forderungen zu verlangen, als der Käufer allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Insolvenz- oder ein ähnliches Verfahren oder die Aussetzung von Zahlun- gen in Bezug auf den Käufer gestellt worden ist.
8.5 Insofern als die obigen Sicherheiten die besi- cherte Forderung um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl diese Sicherheiten auf Anfrage des Käufers freizugeben.
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